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Vertragsrecht

Insbesondere bei beim klassischen Fall eines Immobilienkaufes ist es wichtig, im Fall der beiderseitigen Interessenswahrnehmung die Vertragsparteien durch umfassende Vertragsgestaltung abzusichern. Bis ein Kaufvertrag vollendet ist, sollte jedenfalls zur Rangsicherung eine sog. Rangordnungserklärung im Grundbuch erwirkt werden. Die Abwicklung selbst erfolgt bei einem Kaufpreis von zumindest EUR 40.000,00 über Registrierung der Treuhandschaft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.