Medizinrecht
Schadenersatz kann bei medizinischen Behandlungsfehlern gefordert werden. Dem Geschädigten stehen ein angemessenes Schmerzengeld, Verdienstentgang sowie der Ersatz der Heilbehandlungskosten und Geldersatz für eine Haushaltshilfe zu. Bei nicht auszuschließenden Spät- und Dauerfolgen kann ein entsprechendes Feststellungsbegehren erhoben werden.
Warnung vor gefälschten Medikamenten - Finger weg von dubiosen Arzneien